Ein-Euro-“Jobs” - Vertretbarer Zwang?

Positionen von Wohlfahrtsverbänden

 

Als im Oktober 2004 die Ein–Euro–“Jobs” (MAE) eingeführt wurden, gab es auf Anhieb zahl­reiche Freiwillige. Die Wohlfahrtsverbände hatten sich schon früh für die Vermittlung und den Einsatz der Ein–Euro–“Jobber” bereit erklärt.

 

Seit dem 1. Januar droht bei Ablehnung einer MAE eine 30prozentige Kürzung des Regelsatzes. Jugendliche erhalten dann sogar nur noch Essensgutscheine und die Unterkunftskosten. Viele Menschen lehnen die MAE als Arbeitszwang ab. Andere treten diese „Jobs“ an, um das unzureichende Alg II aufzubessern oder einer schlimmeren Zuweisung zu entgehen.

 

Die Berliner Ein-Euro-Betroffenenversammlung hat vor kurzem folgende Forderun­gen erhoben:

·        Kein Arbeitszwang / keinerlei Sanktionen bei Ablehnung einer MAE

 

·        Generelle Bezahlung aller Jobs mit 10 € die Stunde bzw. Anhebung der Alg II-Leistungen auf 938 € im Monat (offizielle Armutsgrenze)

 

Was folgt aus den Erfahrungen und Positionen der Wohlfahrtsverbände? Was folgt aus unseren Erfahrungen und Forderungen? Welche Verände­rungen sind denkbar?

 

Mittwoch, 15.06.2005, 19 Uhr

Passionskirche, Marheinekeplatz (U-Gneisenaustr.)

 

Podiumsdiskussion mit:

 

Rainer Krebs (Diakonisches Werk)

Oswald Menninger (Paritätischer Wohlfahrtsverband)

Hinrich Garms (Berliner Kampagne gegen Hartz IV)

Angelika Wernick (Berliner Kampagne gegen Hartz IV)

Moderation: Renate Hürtgen (Zentrum für zeithistorische Forschung, Potsdam)

 

www.hartzkampagne.de                                                        www.sozialforum-berlin.de

v.i.S.d.P.: J. Freier