Ein-Euro-“Jobs” -
Vertretbarer Zwang?
Als im Oktober 2004 die Ein–Euro–“Jobs” (MAE) eingeführt
wurden, gab es auf Anhieb zahlreiche Freiwillige. Die Wohlfahrtsverbände
hatten sich schon früh für die Vermittlung und den Einsatz der
Ein–Euro–“Jobber” bereit erklärt.
Seit dem 1. Januar droht bei Ablehnung einer MAE eine 30prozentige
Kürzung des Regelsatzes. Jugendliche erhalten dann sogar nur noch
Essensgutscheine und die Unterkunftskosten. Viele Menschen lehnen die MAE als
Arbeitszwang ab. Andere treten diese „Jobs“ an, um das unzureichende Alg II
aufzubessern oder einer schlimmeren Zuweisung zu entgehen.
Die Berliner Ein-Euro-Betroffenenversammlung hat vor kurzem folgende Forderungen erhoben:
·
Kein
Arbeitszwang / keinerlei Sanktionen bei Ablehnung einer MAE
·
Generelle
Bezahlung aller Jobs mit 10 € die Stunde bzw. Anhebung der Alg II-Leistungen
auf 938 € im Monat (offizielle Armutsgrenze)
Was folgt
aus den Erfahrungen und Positionen der Wohlfahrtsverbände? Was folgt aus
unseren Erfahrungen und Forderungen? Welche Veränderungen sind denkbar?
Passionskirche, Marheinekeplatz
(U-Gneisenaustr.)
Podiumsdiskussion mit:
Rainer
Krebs (Diakonisches Werk)
Oswald Menninger (Paritätischer
Wohlfahrtsverband)
Hinrich Garms
(Berliner Kampagne gegen Hartz IV)
Angelika Wernick (Berliner Kampagne
gegen Hartz IV)
Moderation: Renate Hürtgen (Zentrum für
zeithistorische Forschung, Potsdam)
www.hartzkampagne.de www.sozialforum-berlin.de
v.i.S.d.P.:
J. Freier